AMTLICHES STEUER­BERATER­VERZEICHNIS

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie aller im Berufsregister eingetragenen steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis ist jedermann zugänglich.
Über das amtliche Steuerberaterverzeichnis können Sie überprüfen, ob eine bestimmte Person / Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt oder in das Berufsregister eingetragen ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich die bestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten sowie Berufsausübungsgesellschaften eingeschränkt auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Postleitzahlengebiet anzeigen zu lassen. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis dient dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen.
Hinweis: Das amtliche Steuerberaterverzeichnis basiert auf den Daten der Berufsregister, die von den örtlich zuständigen Steuerberaterkammern geführt werden (vgl. § 86b Abs. 1 Satz 3 StBerG). Änderungen von Daten, die über das Steuerberaterverzeichnis abrufbar sind (z. B. Änderung der Kanzleiadresse), sind daher der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer und nicht der Bundessteuerberaterkammer mitzuteilen. Die Kontaktdaten der Steuerberaterkammern finden Sie unter https://www.bstbk.de/de/ueber-uns/steuerberaterkammern/.
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